Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft
Auch in diesem Jahr fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf ausgewählter Produkte und motiviert auf diese Weise landwirtschaftliche Unternehmen, die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb zu verbessern.
Die Förderaktion startet am 15. Januar 2026, zusätzliche Informationen zu den geförderten Produkten und den Teilnahmevoraussetzungen sind auf der Homepage der SVLFG zu finden (https://www.svlfg.de/praemiensystem).
Fang- und Behandlungsstand für Rinder
Maximalförderung: 25%, max. 1.250 €
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Klauenpflegestände für die Milchviehhaltung
Maximalförderung: 25%, max. 1.250 €
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Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder
Maximalförderung: 25%, max. 175 €
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Fang- und Behandlungsstand für Schafe
Maximalförderung: 25%, max. 1.250 €
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Gut zu wissen
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, auch wenn sie bereits 2025 den Zuschuss erhalten haben.
Nur Anträge, die ab dem Start der Aktion am 15. Januar 2026 eingehen und deren Maßnahmen erst nach der Förderzusage umgesetzt werden, werden berücksichtigt.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Die Anträge können ab dem 15. Januar 2026 über das Versichertenportal der SVLFG eingereicht werden.
Wie viele Anträge kann ich stellen?
Pro Unternehmen kann ein Antrag auf ein Produkt beantragt werden.
Wie lange geht die Aktion?
Die Aktion läuft, solange Fördermittel im Fördertopf verfügbar sind. Schnell sein lohnt sich!
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab:
- Fang- und Behandlungsstände für Rinder, Pferde und Schafe haben eine Maximalförderung von 25%, max. 1250 €
- Halsfangrahmen mit Schwenkgittern für Rinder haben eine Maximalförderung von 25%, max. 175 €
- Weitere Maßnahmen sind auf der Homepage der SVLFG zu finden (https://www.svlfg.de/praemiensystem)
Außerdem beträgt die Förderung maximal 25 % des zuletzt in Rechnung gestellten LBG-Beitrags.
Muss ich die Maßnahme zuerst umsetzen?
Nein, eine Umsetzung ist erst nach Erhalt der Förderzusage zulässig.